Rente für ein Tote

warum wird weiter gekürzt, obwohl niemand sie erhält?

Rente für ein Tote

Ein persönlicher Fall wirft grundsätzliche Fragen zum Versorgungsausgleich auf

Nach einer Scheidung werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Partnern aufgeteilt. Diese Regelung – der sogenannte Versorgungsausgleich – ist fester Bestandteil des deutschen Rentensystems.

Doch was passiert, wenn der ausgleichsberechtigte Partner verstirbt?

Genau hier beginnt ein Problem, das viele Betroffene irritiert:
Die Rentenminderung beim anderen Partner bleibt bestehen – obwohl kein Leistungsempfänger mehr vorhanden ist.

So auch in meinem Fall.

Die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche wurden im Zuge der Scheidung aufgeteilt. Jahre später verstarb meine frühere Ehefrau. Dennoch wird meine Rente weiterhin gekürzt – obwohl kein ausgleichsberechtigter Empfänger mehr existiert.

Die gesetzliche Regelung (§ 37 Abs. 2 Versorgungsausgleichsgesetz) sieht lediglich eine sehr begrenzte Ausnahme vor: Eine Rückabwicklung ist nur möglich, wenn der verstorbene Partner weniger als 36 Monate Rente bezogen hat. In allen anderen Fällen bleibt es bei der Kürzung.

Die Begründung lautet: Die Rentenanwartschaften seien übertragen worden.

Doch genau hier stellt sich eine grundlegende Frage:

Warum bleibt eine Kürzung bestehen, wenn der ursprüngliche Zweck – die Absicherung des Partners im Alter – nicht mehr gegeben ist und kein Leistungsempfänger mehr vorhanden ist?

Dass diese Konstellation auch rechtlich kritisch gesehen wird, zeigt eine Entscheidung des Amtsgerichts Bergheim, das sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Vermeidung unbilliger Ergebnisse gestützt hat. Auch wenn es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt, macht sie deutlich, dass die Fortwirkung der Kürzung nicht in allen Fällen als selbstverständlich angesehen wird.

Die Frage wurde inzwischen auch an politische Entscheidungsträger herangetragen. Die Antworten verweisen überwiegend auf die bestehende Systematik – eine konkrete Erklärung für diese besondere Konstellation bleibt jedoch aus.

Der Fall wirft daher nicht nur eine persönliche, sondern eine grundsätzliche Frage auf:

Ist es gerecht, dass eine Rentenminderung dauerhaft bestehen bleibt, obwohl niemand mehr davon profitiert?

Das Thema stößt inzwischen auch öffentlich auf Resonanz. In sozialen Netzwerken wurde die Fragestellung vielfach geteilt und diskutiert.

„Rente für eine Tote“ – dieser zugespitzte Ausdruck mag provozieren. Er beschreibt jedoch eine Realität, die aus meiner Sicht eine erneute politische und gesellschaftliche Betrachtung verdient.